Aktuelle Infos

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Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?

Liebe Kundin, lieber Kunde,

wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid. Das bedeutet: mindestens 24 Stunden* vorher per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Nur wenn Sie rechtzeitig absagen, haben wir die Chance, den Termin neu zu vergeben.

Falls Sie einmal überraschend verhindert sind, können Sie auch gerne eine Ersatzperson schicken, die den Termin für Sie wahrnimmt.

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Stornogebühr aufrufen müssen, falls Termine nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt werden.

Das bedeutet: Wir stellen den Basispreis der gebuchten Behandlung in Rechnung –

unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Dies geschieht gemäß § 615 des BGB, der den Vergütungsanspruch für alle Gewerbetreibenden mit Termingeschäft bestätigt.

Bitte denken Sie also immer daran, rechtzeitig abzusagen!

Dankeschön.

* Die 24 Stunden beziehen sich auf reguläre Arbeitstage, das heißt: Sonn- und Feiertage werden hier nicht mitgezählt!